AGB
Allegmeine Geschäftsbedingungen der Frima ZOATEC AG
1.0
Allgemeines
1.1
Für alle Lieferungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
2.0
Angebote und Bestellungen
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend. Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung durch den Geschäftsführer oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
2.2
Bestellungen des Käufers gelten erst nach Erhalt einer schriftlichen Bestellung. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen.
2.3
Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.
2.4
An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.
2.5
Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind.
3.0
Lieferung, Lieferverzögerung
3.1
Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht.
3.2
Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten Produkten behalten wir uns technische Änderungen sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund spezifischen Produktionstechnik bzw. durch Weiterentwicklung vor. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers stellen wir die gesamten angefallenen Kosten in Rechnung.
3.3
Bei höherer Gewalt (Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern, Krankheit usw.), an der uns kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang um mindestens 3 Wochen. Wird eine durch uns zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
3.4
Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 3 Wochen seinerseits vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich nur auf den nicht erfüllten Teil des Vertrages. Eine Weitergabe von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
4.0
Versand, Gefahrenübergang und Warenentgegennahme
4.1
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten Versandwege können wir nicht übernehmen. Verzögert sich der Transport der Ware ohne unser Verschulden, so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Als Nachweis für eine ordnungsgemässe Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
4.2
Wir behalten uns Teillieferung vor, soweit die gelieferte Ware vom Käufer verwendet werden kann. Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, nur per Nachnahme oder Vorkasse.
4.3
Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
4.4
Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung (Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem Transporteur in Rechnung zu stellen.
5.0
Preise und Zahlungsbedingungen
5.1
Die Preise verstehen sich ausschliesslich Versicherung und Versandkosten, aber inklusive 8.0 % Mehrwertsteuer (zum Zeitpunkt des Katalogdruckes geltender gesetzlicher MwSt.-Satz). Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog wird nicht gehaftet.
5.2
Vom Kunden abgeholte Ware ist sofort in bar oder per Vorkasse zu bezahlen.
5.3
Der Versand von Waren erfolgt nur bei Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme.
6.0
Annahmeverzug
6.1
Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können wir frei anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden (Lagerungs-, Transport-, Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten) trägt der Käufer bzw. Auftraggeber.
7.0
Eigentumsvorbehalt
7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte, gleich in welchem Zustand, weiterveräussert, so tritt der Käufer hiermit schon alle Forderungen an seine Abnehmer an uns ab. Bei Veräusserung unserer Waren in Verbindung mit anderen Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit anderen Leistungen steht uns ein Anspruch in Höhe des Wertes unserer Lieferung zu.
7.2
Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
7.3
Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet sich der Käufer auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem Verkäufer auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben.
8.0
Gewährleistung
8.1
Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntnisnahme, aber spätestens bis 7 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.
8.2
Beanstandete Ware werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder durch einwandfreie Ware ersetzen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 3 Wochen seinerseits vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich nur auf den nicht erfüllten Teil des Vertrages. Eine Weitergabe von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
8.3
Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurückzusenden. Im Fall eines durch unser Hause festgestellten begründeten Mangels tragen wir die Frachtkosten und die Kosten für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.
8.4
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Mängel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder auf natürlichen Verschleiss zurückzuführen bzw. der Einbau in keiner Fachwerkstätte erfolgt ist. Die Ware ist vor dem Einbau auf etwaige Mängel zu prüfen. Schadenersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs- und Montagekosten werden nicht anerkannt.
8.5
Weitergehende Schadenersatzansprüche, die nicht direkt an der Ware entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.
8.6
Beim Einsatz der Produkte auf Rennstrecken / im Rennbetrieb, sowie bei Kombination mit Fremdprodukten entfällt jegliche Gewährleistung / Garantie.
9.0
Haftung
9.1
Unsere Haftung richtet sich ausschliesslich nach den in Ziffern 1-9 aufgeführten Vereinbarungen. Maximale Gewährleistung / Garantie auf die Produkte beträgt 12 Monate ab Lieferdatum. Ausgeschlossen sind Verschleissteile.
9.2
Unsachgemässe Montage und / oder Betrieb kann zu Sach- und / oder Personenschäden führen. Wir haben keinen Einfluss auf die Montage, Instandhaltung und Betrieb der Produkte. Daher wird jegliche Haftung für Schäden welche durch die Nutzung dieses Produktes entstehen, unter ausdrücklichen Hinweis auf diese Gefahr abgelehnt.
9.3
Die Fachwerkstatt welche die Montage der bei uns erworbenen Produkte vornimmt ist für den ordnungsgemässen Einbau und die einwandfreie Funktion verantwortlich und haftet für daraus entstandene Schäden.
9.4
Haftung für Schäden welche nicht durch uns entstanden sind am Fahrzeug welches sich auf unseren Parkplätzen steht wird ausgeschlossen.
10.0
Erfüllung der gesetzlichen Vorschrfiten
10.1
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.
11.0
Warenrücknahme und Rücklieferungen
11.1
Warenrücknahmen sind nur in speziellen Fällen für Lagerartikel und nach vorheriger Absprache möglich.
11.2
Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15% des Warenwerts aber mindestens 30,00 CHF in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 100,00 CHF werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Bereits montierte, beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
11.3
Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
12.0
Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.1
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-8575 Bürglen TG.
12.2
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist CH-8575 Bürglen TG.
12.3
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Schweizerische Recht.
12.4
Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein massgebend an. Sie sind auch für jeden weiteren Auftrag massgebend, ohne dass erneut ein spezieller Hinweis auf diese Vertragsbedingungen erfolgen müsste.
12.5
Gültigkeit der Bedingungen: Punkte 1-12 sind ab sofort gültig und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue Geschäftsbedingungen bekannt gegeben werden.
12.6
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.